(C) Stadt Landsberg am Lech
Einstimmige Abwägungsbeschlüsse und einstimmiger Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans im Stadtrat!
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch), der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Wie fügt sich der Flächen-nutzungsplan im System der räumlichen Planung ein? Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Was sind die Aufgaben der Planungen?
In welchem Verfahrensschritt steht das Projekt gerade? Wie sehen die aktuellen Planstände aus?