Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der Plan der Stadt Landsberg am Lech, der für die nächsten 15 bis 20 Jahre die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtgebiet, wie Wohnentwicklung, gewerbliche Entwicklung, Naturschutz, Straßen u.v.m., darstellt und in einem ausgewogenen Gesamtkonzept zusammenführt.
Die Stadt hat die Planungshoheit (vgl. Art. 28 Grundgesetz) für ihr Stadtgebiet, das heißt, die Stadt kann selbstständig entscheiden, welche Nutzung wo stattfinden darf.
Allerdings müssen die Planungen in das System der räumlichen Planung (siehe Abbildung unten) eingebunden werden und die Vorgaben und Ziele der übergeordneten Regelungen (u.a. Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan) und Gesetze (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz) beachtet werden.
Wichtig zu wissen:
Der Flächennutzungsplan (FNP) hat keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger. Das heißt, dass aus dem Flächennutzungsplan z.B. kein Baurecht für einzelne Grundstücke abgeleitet werden kann.
Erst durch das Aufstellen von Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebiets wird Baurecht geschaffen.
Der Flächennutzungsplan ist damit "nur" ein verwaltungsinternes Instrument.
Die gesetzlichen Grundlagen und Bindungswirkungen des FNP werden im Baugesetzbuch geregelt und sind nachfolgend aufgelistet.
Aufgabe der Planungen ist es auch, alle bereits vorhandenen wesentlichen Ergebnisse der bereits vorliegenden Konzepte zu berücksichtigen, soweit sie für den FNP als „Flächensteuerungsinstrument“ relevant sind.
Dazu zählen u.a. der Verkehrsentwicklungsplan von Prof. Hermann Knoflacher, Analysen zu den Handlungsfeldern aus „Zukunft am Lech“ (ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept), teilräumliche Entwicklungskonzepte etc. sowie die kommunale Gesamtstrategie „Unser Landsberg 2035“.
Eine Übersicht über die Einbindung aller wesentlichen Fachstellen zeigt die Abbildung.
Folgende Aufgaben und Vorteile weist der Landschaftsplan auf:
Mobilitätsbedürfnisse und das daraus resultierende Verkehrsaufkommen prägen unsere Städte in besonderem Maße und haben einen großen Einfluss auf Klima, Umwelt und Lebensqualität.
Aus diesem Grund ist der strategisch ausgerichtete Verkehrsentwicklungsplan ein wesentlicher Bestandteil jedes Stadtentwicklungskonzepts. Dabei ist die integrative Berücksichtigung aller Verkehrsträger und Mobilitätsangebote unerlässlich. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, sich verändernder Lebensstile und der wachsenden Bereitschaft alternative Mobilitätsangebote gleichwertig zu nutzen, gewinnen innovative Mobilitätskonzepte zunehmend an Bedeutung. Wichtige Themenfelder sind in diesem Zusammenhang Elektromobilität und autonomes Fahren, Mobilitätsmanagement, Multi- und Intermodalität, Car-Sharing und Ride-Selling, Mobilitätsstationen sowie die zunehmende Digitalisierung von Mobilitätsdienstleistungen.
Der Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Landsberg am Lech soll die Auswirkungen der, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu diskutierenden, künftigen Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung auf das Verkehrsgeschehen darstellen und bewerten. Dabei werden im Dialog mit Politik, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Fachplanern verschiedenartige Verkehrs- und Mobilitätsszenarien entwickelt und auf ihre Wirkungen geprüft. Ziel des Planungsprozesses ist es, umsetzungsfähige Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln, um auch in Zukunft eine stadt- und umweltverträgliche Verkehrsabwicklung in Landsberg am Lech zu gewährleisten.