Die Hintergründe

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der Plan der Stadt Landsberg am Lech, der für die nächsten 15 bis 20 Jahre die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtgebiet, wie Wohnentwicklung, gewerbliche Entwicklung, Naturschutz, Straßen u.v.m., darstellt und in einem ausgewogenen Gesamtkonzept zusammenführt.

 

Einbindung in das System der räumlichen Planung

Die Stadt hat die Planungshoheit (vgl. Art. 28 Grundgesetz) für ihr Stadtgebiet, das heißt, die Stadt kann selbstständig entscheiden, welche Nutzung wo stattfinden darf.

Allerdings müssen die Planungen in das System der räumlichen Planung (siehe Abbildung unten) eingebunden werden und die Vorgaben und Ziele der übergeordneten Regelungen (u.a. Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan) und Gesetze (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz) beachtet werden.

System der räumlichen Planung in Deutschland (Quelle: Kling Consult)
System der räumlichen Planung in Deutschland (Quelle: Kling Consult)

Gesetzliche Grundlagen, Bindungswirkung

 

Wichtig zu wissen:

Der Flächennutzungsplan (FNP) hat keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger. Das heißt, dass aus dem Flächennutzungsplan z.B. kein Baurecht für einzelne Grundstücke abgeleitet werden kann.

 

Erst durch das Aufstellen von Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebiets wird Baurecht geschaffen.

 

Der Flächennutzungsplan ist damit "nur" ein verwaltungsinternes Instrument.

 

 

Die gesetzlichen Grundlagen und Bindungswirkungen des FNP werden im Baugesetzbuch geregelt und sind nachfolgend aufgelistet.

  • Der FNP und LP stellen für die beabsichtigte städtebauliche und sinnvolle naturschutzfachliche Entwicklung einer Gemeinde die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar.
  • Der FNP und LP sind nicht parzellenscharf und gelten für etwa 15 bis 20 Jahre. Der Planungshorizont des nun neu aufzustellenden FNPs und LPs für Landsberg ist damit bis etwa 2035.
  • Der FNP ist vorbereitender Bauleitplan in kommunaler Planungshoheit, d. h.
    • er hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Bürger (Ausnahme: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Außenbereich)
    • Selbstbindung der Gemeinde und Behördenverbindlichkeit: Entwicklungsgebot für nachfolgende Bebauungsplanung (vgl. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) und relevant für öffentliche Aufgabenträger
    • Stellung zwischen überörtlicher Planung (Regionalplan, Landesentwicklungsprogramm) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungspläne)
    • Zur Rechtsverbindlichkeit (Baurechtsschaffung) Konkretisierung durch verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) erforderlich.

Grundlagen für die Planungen

Aufgabe der Planungen ist es auch, alle bereits vorhandenen wesentlichen Ergebnisse der bereits vorliegenden Konzepte zu berücksichtigen, soweit sie für den FNP als „Flächensteuerungsinstrument“ relevant sind.

 

Dazu zählen u.a. der Verkehrsentwicklungsplan von Prof. Hermann Knoflacher, Analysen zu den Handlungsfeldern aus „Zukunft am Lech“ (ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept), teilräumliche Entwicklungskonzepte etc. sowie die kommunale Gesamtstrategie „Unser Landsberg 2035“.

 

Eine Übersicht über die Einbindung aller wesentlichen Fachstellen zeigt die Abbildung.

Einbindung der Fachstellen und vorliegenden Grundlagen (Quelle: Kling Consult)
Einbindung der Fachstellen und vorliegenden Grundlagen (Quelle: Kling Consult)

Aufgaben des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans

Aufgaben von Flächennutzungs-, Landschafts-, Verkehrsentwicklungsplan und Umweltbericht(Quelle: Kling Consult)
Aufgaben von Flächennutzungs-, Landschafts-, Verkehrsentwicklungsplan und Umweltbericht(Quelle: Kling Consult)

Folgende Aufgaben und Vorteile weist der Landschaftsplan auf:

  • Liefert Überblick über die zahlreichen, schon vorliegenden Informationen, Auflagen etc. (Regionalplan, Agrarleitplan/WFP/ASK/Arten- und Biotopschutzprogramm, Schutzgebiete uvm.).
  • Ist Datengrundlage für FNP-Entwicklungsflächen, Umweltbericht und spätere verbindliche Bauleitplanung (Umweltberichte zu den Bebauungsplänen).
  • Zeigt vorhandene lokale Besonderheiten und „Schätze“ auf.
  • Kann Impulse zur Lenkung und Bündelung von Naturschutzaktivitäten setzen.
  • Zeigt notwendige Grenzen bei Belastungen und Ziele zur Entwicklung des Naturhaushaltes.
  • Kennzeichnet Flächen für Förderprogramme und Ökokonto/Ausgleichsmaßnahmen.

Aufgaben des Verkehrsentwicklungsplanes

Mobilitätsbedürfnisse und das daraus resultierende Verkehrsaufkommen prägen unsere Städte in besonderem Maße und haben einen großen Einfluss auf Klima, Umwelt und Lebensqualität.

 

Aus diesem Grund ist der strategisch ausgerichtete Verkehrsentwicklungsplan ein wesentlicher Bestandteil jedes Stadtentwicklungskonzepts. Dabei ist die integrative Berücksichtigung aller Verkehrsträger und Mobilitätsangebote unerlässlich. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, sich verändernder Lebensstile und der wachsenden Bereitschaft alternative Mobilitätsangebote gleichwertig zu nutzen, gewinnen innovative Mobilitätskonzepte zunehmend an Bedeutung. Wichtige Themenfelder sind in diesem Zusammenhang Elektromobilität und autonomes Fahren, Mobilitätsmanagement, Multi- und Intermodalität, Car-Sharing und Ride-Selling, Mobilitätsstationen sowie die zunehmende Digitalisierung von Mobilitätsdienstleistungen.

 

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Landsberg am Lech soll die Auswirkungen der, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu diskutierenden, künftigen Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung auf das Verkehrsgeschehen darstellen und bewerten. Dabei werden im Dialog mit Politik, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Fachplanern verschiedenartige Verkehrs- und Mobilitätsszenarien entwickelt und auf ihre Wirkungen geprüft. Ziel des Planungsprozesses ist es, umsetzungsfähige Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln, um auch in Zukunft eine stadt- und umweltverträgliche Verkehrsabwicklung in Landsberg am Lech zu gewährleisten.