Hintergründe

Überblick

  • Was ist ein Flächennutzungsplan?
  • Aktuell rechtswirksamer Flächennutzungsplan mit dargestellten Änderungen bis 2014
  • Einbindung in das System der räumlichen Planung
  • Gesetzliche Grundlagen und Bindungswirkung
  • Grundlagen für die Planung
  • Aufgaben des Landschaftsplans (LP)

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist für die Stadt Landsberg am Lech von zentraler Bedeutung, da er als strategisches Instrument zur langfristigen räumlichen Planung dient. In ihm werden die beschlossenen Zielsetzungen aus der Kommunalen Gesamtstrategie Landsberg 2035, dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK sowie weiteren vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (u.a. Sportangebotsentwicklungskonzept, Gewerbeflächenentwicklungskonzept etc.) räumlich dargestellt, um die Nutzung von Grund und Boden zu klären. Weiter soll der FNP hier auch eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern, indem ökologische, soziale und ökonomische Aspekte der Fachgutachten in die Planung des FNP integriert werden. Der FNP ermöglicht der Stadt eine vorausschauende Planung und Reaktion auf zukünftige Herausforderungen wie steigende Bevölkerungszahlen, klimatische Veränderungen oder technologische Entwicklungen.

 

Insgesamt ist ein Flächennutzungsplan für die Stadt ein unverzichtbares Werkzeug, um eine geordnete, nachhaltige und lebenswerte urbane Umgebung zu schaffen, die sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Bedürfnissen der Stadtgesellschaft gerecht wird. 

Aktuell rechtswirksamer Flächennutzungsplan mit dargestellten Änderungen bis 2014

(C) Stadt Landsberg am Lech

Einbindung in das System der räumlichen Planung

Die Stadt übt die kommunale Planungshoheit (vgl. Art. 28 Grundgesetz) über ihr Stadtgebiet aus. Das heißt, die Stadt kann selbstständig entscheiden, welche Nutzung wo stattfinden darf.

 

Allerdings müssen die Planungen in das System der räumlichen Planung (siehe Abbildung unten) eingebunden werden und die Vorgaben und Ziele der übergeordneten Regelungen (u.a. Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan) und Gesetze (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz) beachtet werden.

 

 

(C) Stadt Landsberg am Lech / Darstellung basierend auf "System der räumlichen Planung in Deutschland" von Kling Consult

Grundlagen für die Planungen

Aufgabe der Planungen ist es unteranderem, die bereits vom Stadtrat beschlossenen Ziele vorliegender städtebaulicher (Entwicklungs-) Konzepte zu berücksichtigen, soweit sie für den FNP als Flächensteuerungsinstrument relevant sind. Damit werden die Ziele räumlich dargestellt.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist für die Stadt Landsberg am Lech von zentraler Bedeutung, da er als strategisches Instrument zur langfristigen räumlichen Planung dient. In ihm werden die beschlossenen Zielsetzungen aus der Kommunalen Gesamtstrategie Landsberg 2035, dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK sowie weiteren vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (z. B. Sportangebotsentwicklungskonzept) räumlich dargestellt, um zu klären wie bestimmte Flächen genutzt werden sollen. Weiter soll durch den FNP hier auch eine nachhaltige Stadtentwicklung gefördert werden, indem ökologische, soziale und ökonomische Aspekte der Fachgutachten in die Planung des FNP integriert werden. Der FNP ermöglicht der Stadt, vorausschauend zu planen und auf zukünftige Herausforderungen wie steigende Bevölkerungszahlen, klimatische Veränderungen oder technologische Entwicklungen zu reagieren.

 

Insgesamt ist ein Flächennutzungsplan für die Stadt ein unverzichtbares Werkzeug, um eine geordnete, nachhaltige und lebenswerte urbane Umgebung zu schaffen, die sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Bedürfnissen der Stadtgesellschaft gerecht wird.

 

(C) Stadt Landsberg am Lech

Gesetzliche Grundlagen und Bindungswirkung


Wichtig zu wissen!

Der Flächennutzungsplan (FNP) hat keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger. Das heißt, dass aus dem Flächennutzungsplan z.B. kein Baurecht für einzelne Grundstücke abgeleitet werden kann.

 

Erst durch das Aufstellen von Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebiets wird Baurecht geschaffen.

  

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bindet als verwaltungsinternes Instrument die Verwaltung selbst.


Die gesetzlichen Grundlagen und Bindungswirkungen des FNP werden im Baugesetzbuch geregelt und sind nachfolgend aufgelistet.

  • Der FNP und Landschaftsplan (LP) stellen für die beabsichtigte städtebauliche und sinnvolle naturschutzfachliche Entwicklung einer Gemeinde die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar.
  • Der FNP und LP sind nicht parzellenscharf und gelten für etwa 15 bis 20 Jahre. Der Planungshorizont des nun neu aufzustellenden FNPs und LPs für Landsberg ist damit bis etwa 2040.
  • Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan in kommunaler Planungshoheit, d. h.
    • er hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Bürger
      mit Ausnahme der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Außenbereich
    • Selbstbindung der Gemeinde und Behördenverbindlichkeit: Entwicklungsgebot für nachfolgende Bebauungsplanung (vgl. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) und relevant für öffentliche Aufgabenträger
    • Stellung zwischen überörtlicher Planung (Regionalplan, Landesentwicklungsprogramm) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungspläne)
    • Zur Rechtsverbindlichkeit (Baurechtsschaffung) Konkretisierung durch verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) erforderlich.

Aufgaben des Landschaftsplans

Eine Stadt lebt nicht nur von umbautem Raum, sondern ganz besonders auch von den Zwischenräumen sowie den Grünräumen . Die Ziele der Landschaftsplanung sind die Sicherung und Weiterentwicklung von innerstädtischen Grün- und Erholungsräumen sowie außerstädtischen Landschaftsräumen.

 

Ähnlich wie der Flächennutzungsplan (FNP) bewegt sich der Landschaftsplan im Spannungsfeld konkurrierender Nutzungen und versucht diese bestmöglich zu lösen. Der LP stellt ebenso Leitlinien für die verbindliche Bauleitplanung wie der FNP und ist "nur" verwaltungsintern wirksam. Für einzelne Bürgerinnen und Bürger entfaltet er keine direkte Wirkung.

 

Folgende Aufgaben und Vorteile weist der Landschaftsplan auf:

  • Überblick über die zahlreichen, schon vorliegenden Informationen, Auflagen etc. wie beispielsweise dem Regionalplan, Agrarleitplan/WFP/ASK/Arten- und Biotopschutzprogramm, Schutzgebiete uvm.
  • Datengrundlage für FNP-Entwicklungsflächen, Umweltbericht und spätere verbindliche Bauleitplanung (Umweltberichte zu den Bebauungsplänen)
  • Aufzeigen vorhandener, lokaler Besonderheiten und „Schätze“
  • Impulssetzung zur Lenkung und Bündelung von Naturschutzaktivitäten
  • Aufzeigen notwendiger Grenzen bei Belastungen und Ziele zur Entwicklung des Naturhaushaltes
  • Kennzeichnung von Flächen für Förderprogramme und Ökokonto- / Ausgleichsmaßnahmen