Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Flächennutzungsplanung mit seinen Fachplanungen (Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan) wird mehrstufig erfolgen:
Erste, frühzeitige Beteiligung
Vom 08. April bis 17. Mai 2019 erfolgte die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ der Öffentlichkeit und der Behörden nach Baugesetzbuch (§§ 3/4 Abs. 1 BauGB) zum Planvorentwurf.
Dieser Verfahrensschritt ist nun abgeschlossen.
Sollten Sie im oben genannten Verfahrensschritt eine Stellungnahme abgegeben haben, bedanken wir uns bei Ihnen, dass Sie sich als „Experte des Alltags“ an diesem Verfahren beteiligt haben.
Die Unterlagen, welche ausgelegt waren, sind hier online zu finden:
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun bearbeitet. Sie werden nach Auswertung und Überprüfung dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt.
Zweite öffentliche Beteiligung
Nach einer weiteren Überarbeitung der Pläne erfolgt dann eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach Baugesetzbuch (§§ 3/4 Abs. 2 BauGB) zum Planentwurf, geplant im Jahr 2020 und es besteht erneut Gelegenheit, sich zum aktualisierten Planentwurf zu äußern.