Der Vorentwurf (Stand 2019) wird pragmatisch mit schlankem Aufwand an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst. Das Verfahren soll 2025 abgeschlossen werden.
Das Verfahren und das Gesetz legen Wert auf die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsprozess. Dies ist entscheidend für einen transparenten und konsensualen Ansatz zur Flächennutzung. Die Bürgerbeteiligung hilft, das Bewusstsein für Flächensparen zu schärfen und die Akzeptanz erforderlicher Maßnahmen zu erhöhen. In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der urbanen Überentwicklung, ist Flächensparen nicht nur eine planerische, sondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Der FNP kann als kommunikativer Rahmen dienen, um Bürger und Entscheidungsträger in diesen Prozess einzubeziehen.
Das bedeutet, dass auch jene Stellungnahmen zum Vorentwurf aus dem Jahr 2019, in den Anpassungen des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Eine Abwägung hierzu ist nicht notwendig. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen zum seit 2019 ruhenden FNP-Vorentwurf abgegeben haben, werden eingeladen, das FNP-Verfahren wieder zu begleiten. Jeder von ihnen erhält ein Anschreiben mit Hinweisen und Informationen zum aktuellen Verfahrensstand. Der Öffentlichkeit wird zudem über weitere diverse Medien die Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes als auch der Maßnahmen zu den schon genannten Fachgutachten vermittelt, um das strategische Gesamtbild der Zukunftsentwicklung der Stadt Landsberg darzustellen.
Das Gesamtbild ist zusammengesetzt aus den Fachgutachten sowie dem FNP und damit ein Schritt zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber künftigen Generationen. Eine nachhaltige Flächennutzung sichert auch den nachfolgenden Generationen Lebensräume und Ressourcen.
Seit dem Ruhen des Verfahrens 2019 haben sich zum Teil erhebliche gesetzliche Veränderungen eingestellt. So ist seit 2021 beispielsweise die Reduzierung des Flächenverbrauchs als Richtgröße in Höhe von 5 ha/Tag bis 2030 im Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLPlG) verankert. Das Gesetz enthält spezifische Vorgaben, um den Flächenverbrauch zu minimieren und die Nachverdichtung bestehender urbaner Strukturen zu fördern. Dies bedeutet, dass der FNP Anstrengungen zur Erreichung von Flächensparzielen umfassen muss. Hierzu zählt auch die Entwicklung von Konzepten, die die Nutzung von Brachflächen und die Umnutzung von bestehenden Gebäuden begünstigen.
Nur wenn der FNP in entsprechenden Zeitabständen aktualisiert wird, kann er die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion in den folgenden 15 bis 20 Jahren in vollem Umfang übernehmen.
In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der urbanen Überentwicklung, ist Flächensparen nicht nur eine planerische, sondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Der FNP kann als kommunikativer Rahmen dienen, um Bürger und Entscheidungsträger in diesen Prozess einzubeziehen
(C) Stadt Landsberg am Lech
In der aktuellen Verwaltungspraxis wird der 2001 öffentlich bekannt gemachte Flächennutzungsplan über Änderungen in Teilbereichen ständig den gewünschten notwendigen Nutzungen von Bebauungsplänen angepasst.
Von 2017 – 2019 wurde am Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans intensiv gearbeitet. Sich wandelnde Rahmenbedingungen erforderten seit 2019 eine Pause des FNP-Verfahrens. Zu diesen ungeklärten Rahmenbedingungen zählt die Konversion des Fliegerhorstes Penzing, die wiederum die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans (VEP) beeinträchtigte, der wiederum Voraussetzung für die Aufstellung eines FNP ist.
Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplans kann mit der aktuellen Rahmenplanung zum „Innovationscampus Area 61“ nun fortgeführt werden. Ein gut durchdachter Flächennutzungsplan berücksichtigt die Verkehrsanbindung und -entwicklung. Dadurch können Verkehrswege effizient gestaltet und überlastete Bereiche entlastet werden.
Auf der Basis der erhobenen Gutachten kann der FNP nun angepasst und das Verfahren zügig 2025 abgeschlossen werden.
Im Februar 2017 fasste der Landsberger Stadtrat den Beschluss den Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan und Umweltbericht für das gesamte Stadtgebiet neu aufzustellen.
Im Juli 2017 wurde die Arbeit an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan begonnen.
Der weitere Projektablauf ist in der folgenden Abbildung dargestellt (zum Vergrößern draufklicken).
(C) Stadt Landsberg am Lech
Die jeweiligen Termine werden auf dieser Website unter Aktuelles und über die Presse jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Der aktuelle Projektstand kann hier eingesehen werden: